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Die Riegerbank und ihr Aufsichtsrat
Einer der spektakulärsten Konkurse des Jahres 1998 war wohl der der Riegerbank. Die Nachwehen dieses Konkurses sind noch lange nicht erledigt, es laufen noch zahlreiche Verfahren gegen die Abschlussprüfer, außerdem sind Amtshaftungsklagen anhängig.
Dieser Aufsatz beschäftigt sich mit einem Verfahren, das der Masseverwalter gegen zwei Mitglieder des Aufsichtsrates geführt hat: nämlich gegen den Vorsitzenden Dr. Hannes A. und Dr. Johannes Z. Diese beiden Personen wurden vom Masseverwalter zusammen auf ATS 100 Mio. (das sind rund € 7,267.000,00) geklagt. Letztlich hat der Oberste Gerichtshof die Haftung dieser beiden Aufsichtsräte verneint und dabei wesentliche Aussagen zum Haftungsmaßstab der Aufsichtsräte getroffen (Entscheidung vom , 8 Ob 262/02s).
1. Sachverhalt
Beide Beklagten waren zirka vier Jahre lang im Aufsichtsrat der Riegerbank. Der Masseverwalter warf ihnen im Wesentlichen Folgendes vor:
Der Schaden der Konkursmasse liege darin, dass die Konkurseröffnung bereits spätestens nach Vorlage der Bilanz 1993 erfolgen hätte müssen, da Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorgelegen sind. Es wurden, obwohl tatsächlich massive Verluste erwirtschaftet sind, in den Jahresabschlüssen Gew...