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AR aktuell 5, Oktober 2005, Seite 13

Aufsichtsrat und Haftungsverfahren gegen Vorstände – das Beispiel Niederlande

Cécile Bervoets

Wie nach österreichischem Recht kommt auch dem Aufsichtsrat in den Niederlanden die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft bei Haftungsverfahren gegen den Vorstand zu. Vorliegender Beitrag versucht zu beschreiben, warum von dieser Kompetenz so gut wie nie Gebrauch gemacht wird und sucht die Erklärung unter anderem in der Gleichförmigkeit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und den sozialpsychologischen Auswirkungen auf dessen Entscheidungsfindung.

Der Aufsichtsrat in den Niederlanden

Der Aufsichtsrat hat in den Niederlanden eine lange Tradition: Bereits die 1602 gegründete Vereenigde Oostindische Compagnie kannte einen Vorläufer unseres heutigen Kontrollorgans. Ab Mitte der 60er-Jahre des XX. Jahrhunderts bestehen Bestrebungen, die Aufsicht in größeren Unternehmen besser und unabhängiger zu gestalten, um der wachsenden Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern und der Gesellschaft gerecht zu werden. Das Ergebnis war zunächst die 1971 eingeführte Strukturregelung, welche die Einrichtung eines Aufsichtsrats für GmbHs und AGs ab einer bestimmten Größe (derzeit 16 Millionen Euro Umsatz, mindestens 100 Arbeitnehmer und ein gesetzlich eingerichteter Betriebsrat) zwingend vorschreibt, für a...

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