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AR aktuell 4, August 2005, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Wie Sie dieser Ausgabe entnehmen können, ist eine Überarbeitung des Österreichischen Corporate Governance Code geplant. Dies unter anderem auch deswegen, weil durch das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 teilweise „soft law“ in das Aktiengesetz übernommen wurde. Es war Zielsetzung, die Anwendung des CGC nicht nur auf börsennotierte Gesellschaften zu beschränken, sondern seine Anwendung in möglichst allen Gesellschaften, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, sicherzustellen.

Die CGC-Regeln formulieren nicht nur einen Verhaltenskodex für die Vorstände, sondern auch einen für die Aufsichtsräte. Das Einhalten dieser Regeln sollte weder auf bestimmte Betriebsgrößen noch auf die Börsennotierung beschränkt bleiben. Wir möchten unseren Lesern die Möglichkeit eröffnen, an der aktuellen Diskussion zur Novellierung des CGC aktiv teilzunehmen. Wir bitten Sie daher, uns Ihre Anregungen und Meinungen zum CGC via E-Mail (aufsichtsrataktuell@lindeverlag.at) zu übermitteln. Wir werden, sofern Sie es wünschen, Ihre Stellungnahmen veröffentlichen und an den Kapitalmarktbeauftragten weiterleiten. Wir sehen damit erstmals eine Möglichkeit, die Meinungsvielfalt der Aufsichtsräte zu diesem Thema in den Ents...

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