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AR aktuell 3, Juni 2005, Seite 13

Was der Aufsichtsrat über die Gruppenbesteuerung wissen sollte

Hans Zöchling und Friedrich Fraberger

Die mit in Kraft getretene Gruppenbesteuerung bietet für Kapitalgesellschaften weitreichende Möglichkeiten zur Gestaltung der Körperschaftsteuer und löst damit die etwas schwerfällige Organschaftsregelung ab. Die Schaffung der für die Gruppenbesteuerung notwendigen Strukturen, die ergebnismäßigen Auswirkungen der Gruppenbesteuerung sowie ein allfälliger Exit aus der Gruppe werfen für den Aufsichtsrat entsprechende Fragestellungen hinsichtlich seiner Zustimmungs- bzw. Verantwortungspflichten auf. Im folgenden Beitrag sollen die für den Aufsichtsrat wissenswerten Details über die Gruppenbesteuerung dargestellt werden.

1. Vergleich Organschaftsbesteuerung und Gruppenbesteuerung

Mit dem am vom Nationalrat beschlossenen Steuerreformgesetz 2005 wird die zweite Etappe der im Regierungsprogramm vorgesehenen Steuerreform umgesetzt werden. Neben dem niedrigen Körperschaftsteuersatz von 25 % bildet die Ablöse der Organschaft durch ein modernes Gruppenbesteuerungskonzept einen der Kernpunkte der Reform. Durch diese Maßnahme soll die Attraktivität des Standortes Österreich verbessert werden.

Dabei sollen wesentliche Restriktionen der körperschaftsteuerlichen Organschaft wie

  • Ausschluss der Organsc...

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