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AR aktuell 3, Juni 2005, Seite 10

Frauen per Gesetz in die Verwaltung von Aktiengesellschaften? – Aktuelle Maßnahmen zur Stärkung der Präsenz von weiblichen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern

Anna Katharina Zechner

Jüngste Statistiken über die Anzahl der von Frauen besetzten Vorstands-, Verwaltungsrats- und Aufsichtsratsmandate zeigen, dass die Verwaltung von Aktiengesellschaften vorwiegend von Männern ausgeübt wird und die demographische Realität nicht widerspiegelt. Diese Tatsache hat zahlreiche europäische Staaten dazu angeregt, Maßnahmen gegen die Unterrepräsentation von Frauen in Gesellschaftsorganen zu setzen.

Die europäische Kommission diskutiert in ihrem Vorschlag „Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)“, KOM (2000) 335 vom Juni 2000 die Gleichstellung von Männern und Frauen insbesondere im Wirtschaftsleben.

1. Bestrebungen in Skandinavien

1.1. Norwegen

Der norwegische Gesetzgeber führte im Dezember 2003 eine Regelung ein, die sowohl staatliche Aktiengesellschaften bzw. staatliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung als auch nichtstaatliche Aktiengesellschaften dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Verwaltungsratsmandate mit Frauen (bzw. umgekehrt mit Männern) zu besetzen. Das Gesetz tritt mit in Kraft, soweit die ihm unterliegenden Gesellschaften bis dahin nicht freiwillig eine bestimmte...

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