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AR aktuell 1, Februar 2005, Seite 12

Absicherung der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Risken von Aufsichtsräten

Christoph Zauner

In Heft 0 von Dezember 2004 wurde ausführlich über die strafrechtliche Verantwortung und über die Haftung von Aufsichtsräten berichtet. Der folgende Artikel bietet einen kurzen Überblick über die versicherungstechnischen Absicherungsmöglichkeiten der Risken von Aufsichtsräten.

1. Absicherung des strafrechtlichen Risikos

Versicherungstechnisch absicherbar sind ausschließlich jene Kosten, die im Rahmen der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe anfallen.

Eine Absicherung einer etwaigen Strafe wäre sittenwidrig, da sie den präventiven Charakter der Strafe ad absurdum führen würde und ist daher nicht möglich.

Dass allerdings bereits die Verteidigungskosten in einem Strafverfahren existenzbedrohende Ausmaße annehmen können, zeigt die Praxis.

Eine versicherungsmäßige Absicherung dieser Kosten anzudenken, ist daher durchaus sinnvoll.

Eine spezielle Strafrechtsschutzversicherung für Manager und Aufsichtsräte geht vom Deckungsumfang weit über eine klassische Rechtsschutzversicherung hinaus.

Die wesentlichen Unterschiede zu einer klassischen Rechtsschutzversicherung sind, dass

  • der Versicherungsschutz bereits ab der ersten nach außen in Erscheinung tretenden Verfolgungshandlung besteht und nicht...

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