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Umstellung auf International Financial Reporting Standards – Praktische Bedeutung für den Aufsichtsrat
Ab 2005 müssen börsenotierte Unternehmen in der EU einen nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss vorlegen. Soweit diese Umstellung noch nicht erfolgt ist (Unternehmen, die am Prime Market der Wiener Börse notieren, sind zum überwiegenden Teil bereits fertig), bedeutet dies erfahrungsgemäß eine erhebliche Umstellung für die betroffene Organisation.
Während Konzernabschlüsse nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) maßgeblich vom Vorsichtsgrundsatz beeinflusst werden und einigen Spielraum bei Ansatz- und Bewertungsfragen lassen, sollen Konzernabschlüsse nach IFRS einen in kaufmännischer Hinsicht (Sicht der Anteilsinhaber) zutreffenderen und mit ähnlichen Unternehmen vergleichbaren Einblick geben. Ansatz- und Bewertungswahlrechte bei einem IFRS-Abschluss sind demgemäß vergleichsweise geringer.
Das Bilanzbild eines IFRS-Konzernabschlusses weicht von jenem nach HGB ab, da die Positionen nach Fristigkeit (bzw. unter bestimmten Voraussetzungen nach Liquidität) gegliedert sind. Der Anhang (Disclosures) eines Konzernabschlusses nach IFRS weist überdies deutlich mehr Informationen zu einem nach HGB aufgestellten Abschluss aus. So sind u...