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AR aktuell 1, Februar 2005, Seite 7

Die Gründung der Europäischen Aktiengesellschaft aus steuerlicher Sicht

Michael Tumpel

Das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) ist am in Kraft getreten, sodass nunmehr Gesellschaften in der neuen Rechtsform gegründet werden können. Weder das SE-Statut noch das österreichische SE-Gesetz enthalten eigene steuerliche Bestimmungen. Maßgebend für die Besteuerung sind damit die steuerlichen Bestimmungen, die auf eine nach österreichischem Recht gegründete Aktiengesellschaft Anwendung finden würden. Die Mitgliedstaaten müssen eine SE wie eine Aktiengesellschaft behandeln, die nach dem Recht des Sitzstaates der SE gegründet wurde. Eine steuerliche Sonderstellung oder Begünstigung der SE ist somit nicht vorgesehen.

Im Zusammenhang mit der SE wurden durch das Abgabenänderungsgesetz 2004 Änderungen im Bereich des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) vorgenommen. Im Zusammenhang mit der Gründung der SE als grenzüberschreitender Vorgang unter Beteiligung von Gesellschaften mit Bezug zu mindestens zwei Mitgliedstaaten rücken die Bestimmungen der Richtlinie über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen (Fusionsr...

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