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iFamZ 1, Februar 2023, Seite 12

Obsorgeübertragung an die Pflegemutter

iFamZ 2023/9

§ 181 Abs 1 ABGB

Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind und das Kindeswohl dem Elternrecht vorgeht.

Das gemeinsame Aufwachsen von Geschwistern im selben Haushalt ist für die Entwicklung der Kinder zwar von erheblicher Bedeutung, aber dies ist nur ein Teilaspekt von vielen anderen, die gemeinsam das Wohl des Kindes bestimmen.

Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht (neben anderen, im Revisionsrekursverfahren nicht mehr gegenständlichen Regelungen) beschlossene Übertragung der Obsorge für die minderjährige L. auf die Pflegemutter, in deren Haushalt das sechsjährige Kind nunmehr seit rund fünf Jahren betreut wird.

Der OGH wies die Revisionsrekurse der Eltern wegen Fehlens einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zurück.

(…) 1.2. Die angefochtene Entscheidung hat umfassend auf das Wohl des Kindes Bedacht genommen. In der Begründung hob das Rekursgericht hervor, dass die (bereits durch zwei frühkindliche Betreuungswechsel vorbelastete) Sechsjährige eine – nahezu ausschließliche – tiefe Bindung zu ih...

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