Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Familienbonus Plus als Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage
iFamZ 2023/5
§ 231 ABGB; § 33 Abs 3a Z 3 EStG 1988
Bezieht der besserverdienende Vater im Fall einer gleichteiligen Betreuung durch die Eltern allein den Familienbonus Plus, bildet dieser – wie vom Vater zugestanden – mit 50 % einen Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage. Das Kind hat keinen Anspruch darauf, 50 % des Familienbonus Plus als Unterhalt zugesprochen zu erhalten.