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iFamZ 1, Februar 2023, Seite 10

Familienbonus Plus als Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage

iFamZ 2023/5

§ 231 ABGB; § 33 Abs 3a Z 3 EStG 1988

Bezieht der besserverdienende Vater im Fall einer gleichteiligen Betreuung durch die Eltern allein den Familienbonus Plus, bildet dieser – wie vom Vater zugestanden – mit 50 % einen Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage. Das Kind hat keinen Anspruch darauf, 50 % des Familienbonus Plus als Unterhalt zugesprochen zu erhalten.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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