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Unterhaltsbemessungsgrundlage eines EU‑geförderten Nebenerwerbslandwirts
iFamZ 2023/4
Die Unterhaltsbemessungsgrundlage eines Nebenerwerbslandswirts besteht aus seinem unselbständigen Einkommen sowie dem – unter Berücksichtigung der EU-Förderung – zu ermittelnden Betriebsergebnis des landwirtschaftlichen Nebenerwerbs. Es geht nicht an, allein die EU-Förderungsleistungen als Einkommen des Unterhaltspflichtigen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen und die aus dem landwirtschaftlichen Betrieb entstehenden Aufwendungen, die über Aufforderung des Gerichts darzulegen sind, unter Hinweis auf die steuerrechtliche Pauschalierung außer Acht zu lassen.
Der Vater (Antragsgegner) ist zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 444 € für seine 2005 geborene Tochter J. (Antragstellerin) verpflichtet. Der Unterhaltsvereinbarung lag ein monatliches Nettoeinkommen des Vaters von 2.612 € als technischer Angestellter sowie die weiteren Sorgepflichten für die 2016 geborene M., für den 2018 geborenen E. sowie für die einkommenslose Gattin zugrunde. Im Zeitraum von Jänner 2021 bis Juni 2021 erzielte er ein monatliches Durchschnittseinkommen von 2.054 € inkl anteiliger Sonderzahlungen. Im Jahr 2020 bezog er EU-Förderungen für die Landwirtschaft iHv insgesamt...