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GRC aktuell 3, August 2018, Seite 129

Richtlinienvorschlag zum Schutz für Whistleblower

Weitere administrative Belastungen und erhöhte Gefahr unberechtigter Anzeigen

Artur Schuschnigg

Hinweisgeber bzw Whistleblower, dh Personen, die Informationen über Fehlverhalten innerhalb der betroffenen Organisation, die sie im Arbeitskontext erhalten haben, einer externen Behörde melden oder gar gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen, sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission besonders geschützt werden. Der Kommissionsvorschlag führt einerseits zu vermehrten Pflichten der Unternehmen, andererseits zu einer erhöhten Gefahr, zu Unrecht Verdächtigungen ausgesetzt zu werden.

1. Einleitung

„Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant!“ So lautet ein alter Sager, der Hoffmann von Fallersleben zugeschrieben wird. Die Europäische Kommission hat am – auch auf wiederholtes Drängen des Europäischen Parlaments – ihren Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, veröffentlicht. Sie sieht in dem vermehrten Schutz die Möglichkeit, dass zur Vermeidung von Schäden und zur Aufdeckung von Bedrohungen oder Schäden des öffentlichen Interesses mehr Personen als bisher ihr Wissen dann äußern, wenn sie nicht fürchten müssen, durch ihr Verhalten benachteiligt zu werden. Sie verweist auf die jüngsten Skandale wie Dieselgate

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