Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GRC aktuell 3, August 2018, Seite 119

Compliance in der öffentlichen Verwaltung

Erfolgsfaktoren und Unterschiede in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel des BMF und des BM.I

Albert Koblizek und Verena Krammer

Compliance ist ein Begriff, der mittlerweile nicht nur im Unternehmensbereich, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung maßgeblich dazu dient, die Einhaltung von Regeln sicherzustellen, um Haftungen und Schäden im weitesten Sinn zu vermeiden.

1. Ausgangslage

Was genau unter dem Begriff „Compliance“ zu verstehen ist, ist auf den ersten Blick nicht gleich fassbar. Das liegt nicht nur daran, dass keine allgemein gültige Definition existiert: In der Fachliteratur finden sich unzählige Versuche, Compliance zu definieren und von anderen Systemen verwandten Inhalts abzugrenzen.

Der Begriff selbst leitet sich vom englischen Verb „to comply with“ ab, was mit „erfüllen“ oder „einhalten“ übersetzt werden kann. Unter Compliance versteht man im Wesentlichen die Einhaltung vorgegebener Regeln unter Berücksichtigung ethischer und moralischer Grundsätze. Bei Compliance geht es also um weit mehr als nur um die bloße Einhaltung von Vorschriften rechtlichen Inhalts. Es handelt sich um ein weitreichendes Instrument zur Prävention menschlichen Verhaltens, das weit über die reine Normbefolgung hinausgeht. Grundlage für die Etablierung einer Compliance-Kultur ist ein nachhaltig integriertes Compliance-Ma...

Daten werden geladen...