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EuGH stärkt Urheberrecht von Fotografen
Entscheidung: Renckhoff, C-161/17.
Norm: Art 3 Abs 1 Urheberrechts-RL 2001/29/EG.
Die Einstellung einer Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Internetseite frei zugänglich ist, auf eine andere Website bedarf einer neuen Zustimmung des Urhebers, denn durch ein solches Einstellen wird die Fotografie einem neuen Publikum zugänglich gemacht.