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Neuerungen für die Veranlagung 2017
Die umsatzsteuerlichen Änderungen durch das AbgÄG 2016 sind großteils bereits mit in Kraft getreten.
Als wesentlichste Änderung wurde die Kleinunternehmerregelung überarbeitet und an das Unionsrecht angepasst. So ist seit dem das Anknüpfungskriterium für die Kleinunternehmerregelung nicht mehr der Sitz oder Wohnsitz des Unternehmers; vielmehr muss das Unternehmen selbst im Inland betrieben werden. Zudem ist bei der Berechnung der Umsatzgrenze ein Großteil der übrigen unecht befreiten Umsätze nicht mehr miteinzubeziehen. Zu den Details siehe Punkt 3. auf Seite 256 ff.
Die wichtigsten weiteren Änderungen durch das AbgÄG 2016 sind:
Grundstücke: Anpassung der Vorschriften des UStG an den unionsrechtlichen Grundstücksbegriff (Art 13b EU-MwSt-DVO); der Verweis auf § 2 GrEStG wird bei der Lieferung von Grundstücken gestrichen. Siehe dazu Anmerkung U13, Seite 272.
Geschäftsraumvermietung: Die kurzfristige Vermietung von Grundstücken während eines ununterbrochenen Zeitraums von nicht mehr als 14 Tagen wird von der Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 16 UStG ausgenommen, wenn der Unternehmer das Grundstück sonst nur zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht aussch...