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Übergangsregelung aus dem Jahr 2016
Die durch das StRefG 2015/2016 geänderten Umsatzsteuersätze sind grundsätzlich am in Kraft getreten. Für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die Vermietung von Campingplätzen sowie für Eintrittskarten von Theater, Musik- und Gesangsaufführungen, Museen, botanischen oder zoologischen Gärten und Naturparks kommt der ermäßigte Steuersatz von 13 % seit zur Anwendung. Wurde für diese Leistungen vor dem eine An- oder Vorauszahlung vorgenommen, unterlagen diese Umsätze bis aber weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Ab dem kommt für diese Leistungen nur mehr der erhöhte Steuersatz von 13 % zur Anwendung.