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GRC aktuell 2, Juni 2022, Seite 45

Das neue Anti-Geldwäsche-Paket der EU

Wolfgang Wild

Im Sommer 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission ein ambitioniertes Paket an Legislativvorschlägen zur Verstärkung der bestehenden Regelungen betreffend die Bekämpfung von Geldwäsche (Anti-Money Laundering/AML) und Terrorismusfinanzierung (Counter Terrorism Financing/CFT). Der Gesetzwerdungsprozess ist derzeit im Laufen, an den wesentlichen Inhalten dürfte sich aber kaum etwas ändern. Die neuen Bestimmungen sollen nicht vor 2024, eher 2025 in Kraft treten. Im folgenden Beitrag werden die geplanten Maßnahmen kurz beschrieben.

1. Schaffung einer neuen EU-Geldwäschebehörde (AMLA)

Ziel dieser neuen Behörde (Anti-Money Laundering Authority = AMLA) ist die AML-Aufsicht in der EU, die Verstärkung der Kooperation zwischen den nationalen Geldwäschebehörden und deren Koordination, um sicherzustellen, dass der private Sektor die EU-Geldwäschebestimmungen korrekt und konsistent anwendet.

Konkret sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Schaffung eines einheitlichen und integrierten Systems der AML-Aufsicht innerhalb der EU, beruhend auf gemeinsamen Aufsichtsmethoden und konvergenten hohen Aufsichtsstandards.

  • Direkte AML-Aufsicht über die risikoreichsten Finanzinstitutionen, die in einer Vielzah...

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