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Erläuterungen zur Beilage L 1k
Seite 1 der Beilage L 1k
Ki1
Angaben zu den Kindern
Außer dem Familiennamen und dem Vornamen muss die Sozialversicherungsnummer oder die persönliche Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte des Kindes in der Steuererklärung angegeben werden. Beide Nummern sind auf der E-Card zu finden. Ist keine SV-Nummer oder persönliche Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte vorhanden, muss jedenfalls das Geburtsdatum des Kindes angegeben werden.
Ki2
Kinderfreibetrag
Für ein Kind, das sich ständig im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz aufhält, steht ein Kinderfreibetrag zu, der mit der Beilage L 1k zu beantragen ist. Der Kinderfreibetrag kann von jener Person bzw deren (Ehe-)Partner beantragt werden, der bzw dem Familienbeihilfe für dieses Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht.
Der Kinderfreibetrag beträgt 440 Euro, wenn er von einer Person beansprucht wird. Wird der Kinderfreibetrag von beiden Eltern geltend gemacht, beträgt er je Antragsteller 300 Euro.
Auch einem nicht haushaltszugehörigen Elternteil, bei dem der Unterhaltsabsetzbetrag berücksichtigt wird, steht der Kinder...