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Allgemeines zur Beilage L 1k
Zur Geltendmachung von Kinderfreibeträgen, Unterhaltsabsetzbeträgen oder außergewöhnlichen Belastungen für Kinder bzw zur Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung ist die Beilage L 1k zu verwenden (Musterformular auf Seite 190 f). Für jedes Kind muss eine eigene Beilage ausgefüllt werden. Begünstigungen stehen grundsätzlich nur für Kinder zu, die sich im Inland, einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz aufhalten.
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Was ist in der Beilage L 1k für 2017 neu gegenüber dem Vorjahr?Gegenüber dem Formular 2016 sind keine wesentlichen Änderungen eingetreten. |