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SWK 4-5, 5. Februar 2018, Seite 188

Erläuterungen zur Beilage L ab

Seite 1 der Beilage L 1ab

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AB1

Krankheitskosten, Begräbniskosten etc

Als außergewöhnliche Belastung kommen insbesondere in Betracht: Auswärtige Berufsausbildung (zB Studium) von Kindern (unter bestimmten Voraussetzungen), Kinderbetreuungskosten (unter bestimmten Voraussetzungen), eigene Krankheitskosten (Kennzahl 730), zB Kosten für ärztliche Behandlung, Entbindungskosten, Krankenhaus, erhöhte Kosten einer Haushaltshilfe wegen Pflegebedürftigkeit, Pflegerin (zB „24-Stunden-Pflege“), Medikamente, Rezeptgebühren, Spital, Kuraufenthalt, Heilbehelfe, Zahnbehandlungskosten, Zahn- oder Beinprothesen, Hörapparate, Brillen, Hörbrillen, Selbstbehalte, erhöhte Verpflegungskosten bei Diabetes und anderen Leiden, Unterbringung der unterhaltsberechtigten oder mittellosen Eltern in einem Alters- oder Pflegeheim, alles abzüglich Vergütungen der Krankenkasse oder Krankenversicherung; weiters Aufwendungen als Folge unabwendbarer und unvorhersehbarer Ereignisse (Behebung von Sturmschäden im privaten Bereich; Beschaffung von Wohnungseinrichtungsgegenständen, die durch Hochwasser zerstört wurden; Rückzahlungen von Darlehen, wenn schon bei der Aufnahme des Darlehens Umstände gegeben waren, die eine Steuerer...

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