Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4-5, 5. Februar 2018, Seite 180

Allgemeines zur Beilage L 1d


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ab 2017 sind Spenden, Stiftungszuwendungen, Kirchenbeiträge und Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung oder für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung von der empfangenden Organisation elektronisch zu übermitteln und werden in der Veranlagung automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass dem Zahlungsempfänger der Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum bekanntgegeben worden sind.
Mit der Beilage L 1d können Beträge berücksichtigt werden, die von der Datenübermittlung abweichen oder die an ausländische Empfänger geleistet wurden und für die keine Datenübermittlung vorgesehen ist. Wurden Spenden getätigt, die als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind, können hier allenfalls notwendige Ergänzungen/Korrekturen vorgenommen werden. Das BMF hat eine Ausfüllhilfe zu dem Formular erstellt (L 1d-Erl-2017).

Daten werden geladen...