zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4-5, 5. Februar 2018, Seite 117

Erlässe, Informationen

1. Zinsersparnis 2018

Der Prozentsatz gem § 5 Abs 2 Sachbezugswerte-VO beträgt für das Kalenderjahr 2018 0,5 % (, BMF-010222/0092-IV/7/2017).

S. 118 2. Bausparprämie 2018

Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2018 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (, BMF-010222/0091-IV/7/2017, BMF-AV 2017/143).

3. Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2018

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind für das Jahr 2018 die Regelbedarfssätze für das gesamte Kalenderjahr 2018 heranzuziehen (, BMF-010222/0074-IV/7/2017, BMF-AV 2017/127)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Altersgruppe
Regelbedarf
0–3 Jahre
204 Euro
3–6 Jahre
262 Euro
6–10 Jahre
337 Euro
10–15 Jahre
385 Euro
15–19 Jahre
454 Euro
19–25 Jahre
569 Euro

Achtung: Für die Veranlagung 2017 sind die Regelbedarfssätze für 2017 maßgebend, siehe dazu Anmerkung Ki 3, Seite 192 f.

4. ...
Daten werden geladen...