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Hat der Fremdverhaltensgrundsatz ein Ablaufdatum?
Aktuelle Entwicklungen auf globaler Ebene
Vor einigen Jahren erhielten Experten der OECD von den G20-Staaten den Auftrag, zu untersuchen, durch welche Steuerplanungsaktivitäten international tätige Unternehmen ihre Steuerlast maßgeblich reduzieren. Die OECD-Experten kamen zur Ansicht, dass manche Steuerplanungsszenarien die Steuergesetzgebung konterkarieren, und erarbeiteten einen Bericht, der unter dem sperrigen Arbeitstitel „Addressing Base Erosion and Profit Shifting“ – kurz „BEPS-Report“ – bekannt geworden ist.
Einer der Schwerpunkte liegt auf den von der OECD herausgearbeiteten kritischen Bereichen („pressure points“), und zwar der Ausnutzung von Verrechnungspreisvorschriften, um Einkünfte von den diese Einkünfte generierenden wirtschaftlichen Aktivitäten zu trennen und in Niedrigsteuerländer zu verlagern; dies gilt insb für immaterielle Vermögenswerte ( „intangibles“) und die Risikozuweisung („risk allcoation“).
Diese Gewinnverschiebungen sollen durch eine zielgerichtete Abwehrgesetzgebung und eine Präzisierung bzw Verschärfung der Verrechnungspreisrichtlinien erreicht werden. Im Rahmen dieses Beitrags sollen die aktuellen Entwicklungen „rund um“ den Fremdverhaltensgrundsatz näher beleuchtet werden.