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GesRZ 1, Februar 2016, Seite 54

Einlagen in Kapitalgesellschaften

Bernhard Renner

Das KStG enthält in seinem § 8 Abs 1 keine Legaldefinition von Einlagen von Gesellschaftern in Körperschaften, sondern setzt deren Existenz bereits voraus. Nach Auffassung von Judikatur und Literatur sind Einlagen Vermögensvermehrungen bei einer Kapitalgesellschaft, die von Gesellschaftern (Anteilsinhabern) auf gesellschaftsrechtlicher Basis bewirkt werden. Diese bisherigen Umschreibungen der Einlage ergänzt Ernst Marschner in dieser Dichte erstmalig (als erste Monographie ausschließlich zu dieser Thematik) durch umfangreiche weitere Untersuchungen dieses Begriffs, und zwar sowohl vor einem rechtshistorischen als auch einem zwischen Deutschland und Österreich rechtsvergleichenden Hintergrund.

Marschners Werk, basierend auf seiner Habilitationsschrift, hat insb folgende Schwerpunkte: das Wesen der Einlage an sich und Abgrenzungsfragen zu anderen Vorgängen bzw zu Einlagen iSd § 4 Abs 1 Satz 4 EStG, bestimmte Formen von Einlagen (zB offene und verdeckte Einlagen), verdecktes Eigenkapital, das Motiv, eine Einlage zu leisten (sozietäre Veranlassung), Tauschcharakter der Einlage (§ 6 Z 14 EStG), die Person des einlegenden Gesellschafters bzw Nahestehenden, Einlagen durch dritte Personen, Forderungsverzichte durch Gesellschaft...

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