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Mehrwertsteuer: „Normalsteuersatz“ iZm Sauerstoffkonzentratoren
Art 98 Abs 1 und 2 MwStSyst-RL und deren Anhang III Nr 3 und 4 stehen im Licht des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegen, die vorsieht, dass auf die Lieferung oder die Vermietung von Sauerstoffkonzentratoren der normale Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist, während für die Lieferung von Sauerstoffgasflaschen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt.
( Oxycure Belgium, C-573/15)