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Mutter-Tochter-RL: Keine Anwendbarkeit auf zum Nullsatz besteuerte Körperschaften
Die Mutter-Tochter-RL ist dahin auszulegen, dass ihr Art 5 Abs 1 der Regelung eines Mitgliedstaates, wonach auf Dividenden, die von einer in diesem Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft an einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen steuerlichen Anlageorganismus ausgeschüttet werden, der unter der Voraussetzung, dass er seine Gewinne vollständig an seine Anteilseigner ausschüttet, der Körperschaftsteuer zum Nullsatz S. 1328 unterliegt, ein Mobiliensteuervorabzug erhoben wird, nicht entgegensteht, da ein solcher Organismus keine „Gesellschaft eines Mitgliedstaates“ iSd Mutter-Tochter-RL ist.
( Wereldhave Belgium ua, C-448/15)