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SWK 31, 1. November 2017, Seite 1327

Mutter-Tochter-RL: Keine Anwendbarkeit auf zum Nullsatz besteuerte Körperschaften

Die Mutter-Tochter-RL ist dahin auszulegen, dass ihr Art 5 Abs 1 der Regelung eines Mitgliedstaates, wonach auf Dividenden, die von einer in diesem Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft an einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen steuerlichen Anlageorganismus ausgeschüttet werden, der unter der Voraussetzung, dass er seine Gewinne vollständig an seine Anteilseigner ausschüttet, der Körperschaftsteuer zum Nullsatz S. 1328 unterliegt, ein Mobiliensteuervorabzug erhoben wird, nicht entgegensteht, da ein solcher Organismus keine „Gesellschaft eines Mitgliedstaates“ iSd Mutter-Tochter-RL ist.

( Wereldhave Belgium ua, C-448/15)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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