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SWK 31, 1. November 2017, Seite 1327

Mehrwertsteuer: Keine unmittelbare Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für bestimmte kulturelle Dienstleistungen

Art 13 Teil A Abs 1 Buchst n der 6. MwSt-RL, nach dem „bestimmte kulturelle Dienstleistungen“ von der Steuer befreit sind, ist dahin auszulegen, dass ihm keine unmittelbare Wirkung zukommt, sodass sich Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannte kulturelle Einrichtungen, die kulturelle Dienstleistungen erbringen, bei fehlender Umsetzung nicht unmittelbar auf ihn berufen können.

( British Film Institute, C-592/15)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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