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VfGH bestätigt Verbot von Bestpreisklauseln für Internet-Buchungsplattformen
Normen: §§ 1a Abs 4, 44 Abs 10 UWG; §§ 7, 17 Abs 10 Preisauszeichnungsgesetz.
Entscheidung: G 44/2017 ua.
Der VfGH hat den Individualantrag einer Hotel-Buchungsplattform gegen das Verbot von Bestpreisklauseln abgewiesen. Die Regelungen sind adäquat und sachlich gerechtfertigt. Der Eingriff in die Freiheit der Erwerbsausübung ist gerechtfertigt. Dem Gesetzgeber kann nicht entgegengetreten werden, wenn er das öffentliche Interesse an der Sicherung fairer bzw freier Wettbewerbsbedingungen zwischen Buchungsplattformen und Beherbergungsunternehmen verfolgt. Für den VfGH stehen Plattformen und Hotels bzw Vermieter in keinem Konkurrenzverhältnis.