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GesRZ 1, Februar 2016, Seite 37

Prinzipien der kollektiven Vermögensanlage

Martin Oppitz

Das Phänomen der kollektiven Vermögensanlage – im Gegensatz zum individuellen Geschäftsbesorgungsverhältnis im Bereich der Vermögensverwaltung – wirft eine Reihe zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Fragestellungen auf; haftungsrechtliche Judikatur einerseits und die Weiterentwicklung des einschlägigen Aufsichtsrechts (in Österreich: InvFG, ImmoInvFG und AIFMG) belegen dies anschaulich. Nach den schon einige Jahre zurückliegenden gehaltvollen Habilitationsschriften von Christoph Benicke (Wertpapiervermögensverwaltung [2006]) und Rolf Sethe (Anlegerschutz im Recht der Vermögensverwaltung [2005]; zu beiden vgl die Rezension von Oppitz, ÖBA 2007, 505), in denen die individuelle Vermögensverwaltung im Vordergrund stand, liegt nun eine umfangreiche wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Phänomen der kollektiven Veranlagung vor; Dirk A. Zetzsche hat sich mit seiner 2011/2012 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf angenommenen Habilitationsschrift einer primär zivilrechtlich orientierten Analyse des Themas gewidmet; vergleichbare Monographien gibt es – auch in Deutschland (vgl den Hinweis in der Rezension von Köndgen, AG 2015, 839) – bislang kaum.

Wie bei einer Arbeit von mehr al...

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