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SWK 20-21, 15. Juli 2017, Seite 916

Die Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen aus datenschutzrechtlicher Sicht

Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten

Werner Pilgermair und Clemens Endfellner

Parteienvertreter schöpfen für ihre Kunden auftragsgemäß alle steuerlichen Möglichkeiten aus. Dazu gehört auch der Abzug von Ausgaben für Krankheit und Behinderung von Angehörigen, mit denen kein unmittelbares Auftragsverhältnis besteht. Ist die damit einhergehende Verwendung von sensiblen Gesundheitsdaten Dritter einfach so zulässig?

1. Krankheit und Behinderung als regelmäßiges Thema bei Steuererklärungen und Rechtsmitteln

Krankheit und Behinderung sind alltägliche Erscheinungen. Täglich verletzen sich Menschen, verunglücken, werden krank. Trotz dieser Normalität von Krankheit und Behinderung sind die dafür aufgewendeten Ausgaben für Behandlung und Pflege grundsätzlich „außergewöhnlich“ iSd außergewöhnlichen Belastung.

Dementsprechend oft sind Krankheit und Behinderung ausgabenseitig ein Thema in der Steuererklärung: Welche Aufwendungen wirken sich im Rahmen der Krankheit mit Selbstbehalt bzw einer Behinderung grundsätzlich ohne Selbstbehalt aus? Dass nach wie vor viele Fragen ungeklärt sind, verdeutlicht die Anzahl einschlägiger neuer Erkenntnisse des BFG. Selbst der VwGH muss sich zu diesem Bereich regelmäßig äußern, obwohl die gesetzlichen Regelungen seit vielen Jahren unveränder...

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