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SWK 20-21, 15. Juli 2017, Seite 908

Erstmalige Ermittlung des Standes der Innenfinanzierung

Schwierigkeiten der Praxis

Gerhard Heidrich und Stefan Wallner

Mit zwei Novellierungen (StRefG 2015/2016 und AbgÄG 2015) des § 4 Abs 12 EStG hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung von Ausschüttungen aus dem Bilanzgewinn grundlegend neu geregelt. War eine bis dahin ausschüttende Gesellschaft weitgehend frei in der Entscheidung, ob eine Dividende auch steuerlich als offene Ausschüttung oder als Einlagenrückzahlung behandelt werden soll, setzt eine offene Ausschüttung im steuerlichen Sinne nunmehr eine hinreichend positive Innenfinanzierung voraus. Die korrekte Ermittlung des Innenfinanzierungsstandes ist jedoch steuerrechtliches Neuland und stellt den Rechtsanwender mitunter vor erhebliche Probleme.

1. Einleitung

Mit dem StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118, sollte zunächst eine zwingende steuerliche Verwendungsreihenfolge bei der Ausschüttung von Bilanzgewinnen kodifiziert und hierbei zuerst die Ausschüttung erwirtschafteter Gewinne (Innenfinanzierung) und erst danach die Rückzahlung von Einlagen (Außenfinanzierung) angeordnet werden. Nach heftiger Kritik an dieser gesetzlichen Neuregelung erfolgte mit dem AbgÄG 2015, BGBl I 2015/163, eine neuerliche Änderung und wurde wiederum ein grundsätzliches Wahlrecht normiert, allerdings mit der Einschränkung, dass ...

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