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Das Schicksal vinkulierter Wertpapiere bei Transaktionen mit Auslandsbezug
Die Vinkulierung von Wertpapieren ist primär ein aktienrechtliches Phänomen, findet sich aber auch bei anderen Wertpapieren, insbesondere bei Anteilscheinen von Investmentfonds. Vinkulierung heißt Bindung und dient generell dazu, den Erwerb von Wertpapieren durch unerbetene Käufer zu verhindern und die Interessen der sonstigen Wertpapierinhaber zu wahren. Die Übertragung von Wertpapieren folgt der kausalen Tradition des österreichischen Zivilrechts: Neben dem Verpflichtungsgeschäft muss ein Verfügungsgeschäft vorliegen. Im Folgenden werden besondere Fragen bei einem Auslandsbezug diskutiert, insb welches Recht für die Übertragung der Papiere eigentlich anwendbar ist. Dies ist deshalb spannend, weil für die Übertragung von Wertpapieren eines österreichischen Emittenten im Ausland mehrere Statute zur Anwendung kommen. Mit dem Vertragsstatut, dem Wertpapierstatut (lex cartae sitae) und dem Gesellschaftsstatut stehen unterschiedliche Anknüpfungspunkte zur Verfügung. Diese sind nun in Einklang zu bringen.
I. Namensaktien – Vinkulierung österreichischer AGs
Seit 2014 müssen nicht börsenotierte AGs Namensaktien ausgeben. Eine österreichische AG ist eine Gesellschaft, deren Verwaltungssitz g...