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Finanzstrafstatistik 2016
Einnahmen aus Finanzstrafverfahren gingen zurück
Die Einnahmen aus Finanzstrafverfahren sind laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung (12059/AB 25. GP) vom im Jahr 2016 deutlich gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Die Summe der festgesetzten Strafen betrug knapp 86 Mio Euro.
2015 waren die Einnahmen auf rund 676 Mio Euro hochgeschnellt, weil einige Großverfahren abgeschlossen worden waren. In den vergangenen sieben Jahren nahm der Fiskus durchschnittlich 178 Mio Euro ein. Die Zahl der Verfahren liegt seit 2010 konstant im hohen vierstelligen Bereich.
Im Jahr 2015 wurden 995 verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren eingestellt, 2016 waren es 1.301. Von den 7.674 eingelangten Selbstanzeigen hatten 6.933 eine strafbefreiende Wirkung.
Die in der Tabelle angegebenen Werte beziehen sich auf die durch die Verwaltungsbehörden mit Bestrafung oder Verwarnung abgeschlossenen Fälle sowie die gerichtlichen Schuldsprüche. Die Summen der festgesetzten Strafen umfassen jeweils sowohl die von den Verwaltungsbehörden als auch die von den Gerichten festgesetzten Strafen. Die den Bestrafungen zugrunde liegenden Verkürzungsbeträge sind mangels Vorliegens statistischer Daten nicht enthalten.
Auf einen Blick (Beträge in Euro)
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Jahr | Fälle | Summe ... |