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Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung nach neuer Rechtslage
Praxisprobleme aus dem Finanzstrafrecht in Frage und Antwort
Die überarbeitete und wesentlich erweiterte 4. Auflage des von Leitner/Brandl/Kert herausgegebenen Handbuchs Finanzstrafrecht ist soeben im Linde Verlag erschienen. Besonderes Augenmerk gilt der Lösung anspruchsvoller Praxisprobleme. In einer Reihe aktueller Fälle aus dem Finanzstrafrecht wirft die SWK einen Blick auf die Highlights. Den Anfang macht ein anschauliches Beispiel zu Varianten gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach neuem Recht (AbgÄG 2015).
1. Der Fall
A begeht durch Nichterklärung von Vermietungseinkünften in den Jahren 2012 bis 2014 Abgabenhinterziehungen in Höhe von jährlich 4.500 (Variante: 10.000) Euro.
2. Die Frage
Kommt eine gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung iSd §§ 33, 38 FinStrG in Betracht, bzw bei welchen Jahressteuerdelikten (Taten iSd FinStrG) ist von gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung auszugehen?
3. Die Lösung – Highlights
Nach neuer Rechtslage kommt gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung nur mehr in Betracht, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich einen nicht bloß geringfügigen abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen. Darunter ist ein jährlicher abgabenrechtlicher Vorteil (Verkürzung) von mehr als 4.800 Euro zu verstehen. Daher erfüllt A im Grundfall nicht die Vora...