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SWK 18, 20. Juni 2017, Seite 832

Aktuelles zum Vertreterpauschale

Klarstellungen und offene Fragen in der Rechtsprechung

Markus Knechtl

Die pauschalen Werbungskosten für Vertreter führen immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Abgabenbehörden und Steuerpflichtigen. Darüber hinaus ist fraglich, ob die Regelung überhaupt verfassungskonform ist.

1. Allgemeines

Gemäß § 16 Abs 1 EStG sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Dabei muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der auf Einnahmenerzielung gerichteten außerbetrieblichen Tätigkeit und den Aufwendungen gegeben sein. Dies ergibt sich aus dem Veranlassungszusammenhang. Typischerweise der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter, für die eine private Mitveranlassung besteht, werden von § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG erfasst und können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn eine eindeutige, klar nachvollziehbare Trennung zwischen der privaten Veranlassung der Anschaffung einerseits und der beruflichen Veranlassung andererseits gegeben und die berufliche Veranlassung nicht bloß völlig untergeordnet ist. Eine Aufteilung kann aber nicht vorgenommen werden, wenn mangels klarer Quantifizierbarkeit der einzelnen Veranlassungskomponenten ein objektiv überprüfbarer Aufteilungsmaßstab nicht be...

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