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SWK 18, 20. Juni 2017, Seite 831

Ministerrat beschließt Gesetzespaket zur Geldwäschebekämpfung

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz und Geldwäsche-Novelle

(SWK) – Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom ua ein Gesetzespaket zur Geldwäschebekämpfung beschlossen: Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) sowie zahlreiche, insb berufsrechtliche Begleitänderungen (RV 1660 BlgNR 25. GP) und die Geldwäschenovelle (RV 1667 BlgNR 25. GP) sollen die unionsrechtlichen Vorgaben der 4. Geldwäsche-RL umsetzen. Im Folgenden sollen die wesentlichen Eckpunkte kurz vorgestellt werden; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

1. Register für wirtschaftliche Eigentümer

Mit dem WiEReG soll ein Register eingerichtet werden, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Davon erfasst sollen auch ausländische wirtschaftliche Eigentümer und oberste Rechtsträger sein. Die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer durch die Rechtsträger soll elektronisch Weg über das Unternehmensserviceportal des Bundes an die Bundesanstalt Statistik Österreich erfolgen. Registerbehörde soll das BMF sein.

Die Belastung durch zusätzliche Meldepflichten soll möglichst gering gehalten werden; befreit von der Meldung sollen daher alle Rechtsträger sein, bei denen bereits Daten über ihre wirtschaftlichen Eigentümer im Firmenbuch oder Vereinsregister vor...

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