Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 18, 20. Juni 2017, Seite 825

Hausdurchsuchung bei Unternehmen

Wie muss sich die Geschäftsleitung darauf vorbereiten?

Christopher Schrank und Volkert Sackmann

Die flächendeckenden Hausdurchsuchungen rund um das „Baukartell“ haben gezeigt, dass kein Unternehmen ausschließen kann, wegen Handlungen von Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder Kunden zum Ziel einer Hausdurchsuchung zu werden. Da aber gerade bei solchen Ermittlungsmaßnahmen irreversible Fehler passieren können, verlangt die kaufmännische Sorgfalt, sich in „Friedenszeiten“ mit dem Thema der Hausdurchsuchung auseinanderzusetzen und einen Notfallplan aufzustellen, an dem sich die Mitarbeiter im Ernstfall orientieren können. Dieser Beitrag erklärt die Grundregeln einer Hausdurchsuchung und fasst auch die wesentlichen Verhaltensregeln in Form einer Checkliste zusammen.

1. Der rechtliche Rahmen einer Hausdurchsuchung

Nach § 119 Abs 1 StPO sind Hausdurchsuchungen zulässig, „wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sich dort eine Person verbirgt, die einer Straftat verdächtig ist oder Gegenstände oder Spuren befinden, die sicherzustellen oder auszuwerten sind“.

Eine Hausdurchsuchung kann jede natürliche oder juristische, verdächtige oder unverdächtige Person treffen, die als Inhaber das Hausrecht über die Räume hat, in denen die Behörde die jeweiligen Gegenstände suchen will. Sohin ist es an...

Daten werden geladen...