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SWK 16, 1. Juni 2017, Seite 783

Verbrauchsteuer: Verbrauchsteuervergütung für Getränkeverpackungen bei Rücknahme zulässig

1.

Art 110 AEUV und Art 1 Abs 1, 7 und 15 RL 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Verpackungen und Verpackungsabfälle sind S. 784 dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegenstehen, die eine Verbrauchsteuer auf bestimmte Getränkeverpackungen, aber eine Befreiung für den Fall vorsieht, dass diese Verpackungen zu einem wirksamen Rücknahmesystem gehören.

2.

Art 34 und 36 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen, nach der ein Verkäufer, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, für die Einfuhr alkoholischer Getränke mit dem Ziel ihres Einzelhandelsverkaufs an im ersten Mitgliedstaat ansässige Verbraucher eine Einzelhandelserlaubnis besitzen muss, wenn er die Getränke selbst befördert oder damit einen Dritten beauftragt, nicht entgegenstehen, sofern diese Regelung geeignet ist, die Erreichung des verfolgten Ziels, hier des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und Ordnung, zu gewährleisten, dieses Ziel nicht durch weniger restriktive Maßnahmen mindestens ebenso wirksam erreicht werden könnte und diese Regelung weder ein Mittel ...

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