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SWK 16, 1. Juni 2017, Seite 777

Zwei Fragen zum Syndikatsvertrag

Bleibt ein Kündigungsrecht für Syndikatsverträge aufrecht? Besteht ein Umwandlungsrecht in eine KG?

Anita Gassner

Ein Syndikatsvertrag ist im Regelfall als GesbR zu qualifizieren. Daher sind Syndikatsverträge von der GesbR-Reform betroffen. Zahlreiche Regelungen wurden aus dem Recht der OG für die Neuregelung der GesbR übernommen oder zumindest stark an diese angelehnt, darunter auch die Regelung der Auflösungsgründe gemäß §§ 1208 ff ABGB. Besondere Probleme bereitete in der Praxis das Verbot des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts bei unbefristeten GesbR, das im Zuge der GesbR-Reform in § 1209 Abs 2 ABGB eingefügt wurde.

1. Ausgangslage

Aufgrund der starken Kritik in der Fachliteratur änderte der Gesetzgeber den Wortlaut des § 1209 Abs 2 ABGB dahingehend, dass Innen-GesbR vom verpflichtenden ordentlichen Kündigungsrecht ausgenommen sind. In den Erläuterungen wird dabei explizit die Problematik der Bestandsfestigkeit von Syndikatsverträgen angeführt, wodurch klar erkennbar ist, dass der Gesetzgeber Syndikatsverträge vom unverzichtbaren Kündigungsrecht ausnehmen möchte. Der Begriff der Innengesellschaft wird jedoch nicht klar definiert, weshalb für den Rechtsanwender nicht immer leicht festzustellen ist, ob im konkreten Einzelfall eine Innen- oder eine Außen-GesbR vorliegt. Knüpft man eine wichtige Rechtsfolge wie die Zulässigkeit de...

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