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Änderung über die Transparenzpflichten börsenotierter Gesellschaften und europäische langfristige Investmentfonds
Die Novelle BGBl I 2015/150, die am kundgemacht wurde, passt das BörseG an die Änderungen durch die Transparenzrichtlinie 2013 (Richtlinie 2013/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, sowie der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG, ABl L 294 vom , S 13) an. Zudem schaffte die Novelle Begleitmaßnahmen, die für das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über europäische langfristige Investmentfonds, ABl L 123 vom , S 98, erforderlich sind.
Die wesentlichen Änderungen stellen sich wie folgt dar:
Die Verpflichtung des Emittenten zur Erstellung und Veröffentlichung von Quartalsberichten nach dem Bör...