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SWK 16, 1. Juni 2017, Seite 775

Verlagerung von KERT-Funktionen

Die unveränderte Zinslandschaft und die steigenden regulatorischen Maßnahmen erhöhen den Kostendruck auf in- und ausländische Finanzinstitute und zwingen diese dazu, vermehrt Funktionen zu zentralisieren. Die Folge ist die Errichtung von Shared-Service-Centern.

Mögliche steuerliche Konsequenzen sind die Verlagerung von Funktionen, die Verlagerung von Wirtschaftsgütern und von damit einhergehenden Gewinnen. Um das Risiko einer Ergebniszurechnungsänderung bzw einer Wegzugsbesteuerung frühzeitig zu identifizieren bzw zu vermeiden, gilt es zu untersuchen, ob sogenannte KERT-Funktionen verlagert werden. Hierbei handelt es sich um „unternehmerische Risikoübernahmefunktionen“, auf Englisch: „key entrepreneurial risk taking functions“.

Eine Funktionsanalyse sollte nach Möglichkeit bereits im Zuge der Vorbereitungshandlungen in Verbindung mit der Zentralisierung erfolgen, um einer möglichen Ergebniszurechnungsänderung bzw Wegzugsbesteuerung (zB Verlagerung des Kundenstamms) schon im Vorfeld entgegenwirken zu können.

Lesen Sie mehr dazu in einer ausführlichen Case Study von Sebastian Haselsteiner in der Aprilausgabe von Transfer Pricing International (TPI), der im Linde Verlag erscheinende Fach...

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