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GesRZ 1, Februar 2016, Seite 3

Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Erstellung des Jahresabschlusses

Mit dem Geschäftsjahr 2016 treten für Kleinstkapitalgesellschaften (sog micros) Erleichterungen bei der Rechnungslegung ein, welche mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), BGBl I 2015/22, eingeführt wurden. Demnach sind Kleinstkapitalgesellschaften insb von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs befreit (§ 242 Abs 1 UGB). Kleinstkapitalgesellschaften sind gem § 221 Abs 1a UGB kleine Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: 350.000 € Bilanzsumme, 700.000 € Umsatzerlöse und im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer. Ausgenommen sind jedenfalls Investmentunternehmen sowie Beteiligungsgesellschaften.

Rubrik betreut von: Julia Nicolussi
Mag. Julia Nicolussi ist Universitätsassistentin am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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