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Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Erstellung des Jahresabschlusses
Mit dem Geschäftsjahr 2016 treten für Kleinstkapitalgesellschaften (sog micros) Erleichterungen bei der Rechnungslegung ein, welche mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), BGBl I 2015/22, eingeführt wurden. Demnach sind Kleinstkapitalgesellschaften insb von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs befreit (§ 242 Abs 1 UGB). Kleinstkapitalgesellschaften sind gem § 221 Abs 1a UGB kleine Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: 350.000 € Bilanzsumme, 700.000 € Umsatzerlöse und im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer. Ausgenommen sind jedenfalls Investmentunternehmen sowie Beteiligungsgesellschaften.