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Pensionistenabsetzbetrag
Der Pensionistenabsetzbetrag dient der steuerlichen Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse der Abgabepflichtigen. Wenn das nationale Einkommensteuerrecht eines Mitgliedstaates in Bezug auf die im Mitgliedstaat ansässig Person allerdings die steuermindernde Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse vorsieht, so darf der Mitgliedstaat, soweit eine Deckung in dem ihm zukommenden Steueranspruch besteht, diese Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse nicht einseitig zurücknehmen, weil die Person ihre wirtschaftliche Betätigung in einem anderen Mitgliedstaat ausübt oder ausgeübt hat. – (§ 33 Abs 6 EStG 1988), (Abweisung)
( Ro 2015/15/0010)