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SWK 11, 10. April 2017, Seite 603

Work for Equity – vermeintliche Nutzungseinlage?

Gesellschafts-, steuer- und bilanzrechtliche Implikationen

Katharina Gewessler

Im Start-up-Bereich verbreitet sich seit geraumer Zeit ein vermeintliches Zauberwort: „Work for Equity“. Dabei handelt es sich, allgemein gefasst, um die Gewährung von Gesellschaftsanteilen gegen (Arbeits-)Leistung von Gesellschaftern. Dafür lassen sich zahlreiche Gründe finden: Haupttreiber der gesellschaftsrechtlich, ertragsteuerlich und bilanziell nicht unumstrittenen Konstruktion sind fehlendes Kapital seitens der meist jungen Gründer sowie der Bindungsgedanke von Schlüsselmitarbeitern und Beratern an die Gesellschaft. Fällt die Beurteilung dieser Sachverhaltskonstellationen im Bereich der Aktiengesellschaften relativ leicht, wirft deren Behandlung im Lichte des GmbH-Gesetzes hingegen aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlagen zahlreiche Fragestellungen auf. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich daher mit der gesellschaftsrechtlichen, ertragsteuerlichen und bilanziellen Behandlung von Work for Equity.

1. Gesellschaftsrechtliche Implikationen

In diesem Zusammenhang kommt es in der Praxis bei der Errichtung einer GmbH häufig zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, der zwingend die Höhe des Stammkapitals enthalten muss und auch die übernommenen, regelmäßig einbezahlten Stammeinlagen sä...

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