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SWK 11, 10. April 2017, Seite 579

Beurteilung der Kosten einer Due-Diligence-Prüfung bei Beteiligungserwerb

Nichtabzugsfähige Anschaffungskosten oder sofort abzugsfähiger Aufwand?

Bernhard Renner

Vor dem VwGH war strittig, ob die Kosten einer Due-Diligence-Prüfung iZm einem Beteiligungserwerb sofort abzugsfähiger Teil der Anschaffungskosten sind ( Ro 2016/15/0006). Fallen derartige Aufwendungen nach einer grundsätzlich (wenn auch noch nicht unumstößlich) gefassten Erwerbsentscheidung an und handelt es sich nicht lediglich um eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung, ist nach Ansicht des VwGH von auf die Beteiligung zu aktivierenden Anschaffungskosten auszugehen.

1. Sachverhalt des Ausgangsfalls

Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung der im VwGH-Verfahren mitbeteiligten Aktiengesellschaft (AG) wurde festgehalten, iZm dem Erwerb einer GmbH seien Beratungsaufwendungen angefallen. Nach Ansicht des Prüfers handelte es sich dabei nicht um bloße Maßnahmen zur Vorbereitung einer noch gänzlich unbestimmten und später erst zu treffenden Erwerbsentscheidung (wie zB bei einer Marktstudie). Es war vielmehr davon auszugehen, dass die AG bereits im Zeitpunkt der Beauftragung der Due-Diligence-Prüfung die Absicht gehabt hatte, die GmbH zu erwerben, falls das Prüfungsergebnis positiv ausfalle. Die Aufwendunge...

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