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SWK 11, 10. April 2017, Seite 575

Anhebung der Angemessenheitsgrenze für PKW?

Zusammenhang der PKW-Angemessenheitsgrenze mit dem PKW-Sachbezug

Martina Prieler

Trotz diesbezüglicher Bedenken zahlreicher Interessenvertretungen, ua der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Wirtschaftskammer, hat der Gesetzgeber die Sachbezüge für die Nutzung von Kraftfahrzeugen einmal als Begleitmaßnahme zum 1. AbgÄG 2014 und schließlich ein weiteres Mal, begleitend zur Steuerreform 2015/2016, angehoben, ohne gleichzeitig die Angemessenheitsgrenze für PKW anzupassen. Der folgende Beitrag unternimmt eine rechtliche Einordnung dieser Vorgehensweise bzw der daraus resultierenden Rechtslage. Dabei wird sowohl die verfassungsrechtliche Ebene als auch die Judikatur des VwGH beleuchtet.

1. Ausgangslage und Gesetzesentwicklung

Das Verhältnis zwischen einem unternehmerisch genutzten Personenkraftwagen und dem österreichischen Steuergesetzgeber war von jeher ein durchwachsen – insbesondere der Vorsteuerabzug blieb dem kraftfahrenden Unternehmer verwehrt, und seine steuerlich verwertbaren Anschaffungskosten waren auf einen Wert von 40.000 Euro (im Rahmen der Angemessenheitsgrenze iSd § 20 EStG iVm der PKW-Angemessenheitsverordnung, BGBl II 2004/466) beschränkt. Diese 40.000 Euro galten jahrelang auch als Anschaffungskosten eines PKW, der vom Unternehmer seinem Arbeitnehmer S. 576 zur Verfügung gestellt worden ...

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