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SWK 11, 10. April 2017, Seite 569

Grünes Licht für kommunales Investitionsprogramm

Förderanträge können ab 1. Juli gestellt werden

(SWK) – Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage (RV 1583 BlgNR 25. GP) eines Bundesgesetzes zur Unterstützung von kommunalen Investitionen (Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – KIG 2017) beschlossen. Mit dem Investitionsprogramm werden Gemeinden für 2017 und 2018 zusätzliche Mittel von 175 Mio Euro zur Verfügung gestellt.

1. Kommunales Investitionsprogramm

Mit dem im Oktober 2016 beschlossenen Maßnahmenpaket betreffend Wirtschaft und Arbeit möchte die Bundesregierung private und öffentliche Investitionen stimulieren und dadurch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

Im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms sollen insbesondere folgende Baumaßnahmen gefördert werden: Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betreuungseinrichtungen, Freizeit- und Sportanlagen; Investitionen in den öffentlichen Verkehr; Wohnraumschaffung; Abfallentsorgung; Wasserversorgung; flächendeckender Ausbau von Breitband-Datennetzen.

2. Verteilung auf die Gemeinden

Das KIG 2017 sieht dementsprechend zusätzliche Investitionen von 175 Mio Euro für Städte und Gemeinden vor. Für die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden ist ein Schlüssel vorgesehen, der sich aus der Einwohnerza...

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