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Aufteilung von Menüentgelten
Ein Pauschalpreis für ein Menü ist nicht nach dem Verhältnis der dem Unternehmer konkret angefallenen Kosten aufzuteilen, sondern nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise. – (§ 4 Abs 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2014/15/0039; siehe Tratlehner, Entgeltsaufteilung pauschaler Menüpreise im Gastronomiebereich, SWK 6/2017, 382)