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SWK 8, 10. März 2017, Seite 488

Aufteilung von Menüentgelten

Ein Pauschalpreis für ein Menü ist nicht nach dem Verhältnis der dem Unternehmer konkret angefallenen Kosten aufzuteilen, sondern nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise. – (§ 4 Abs 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ro 2014/15/0039; siehe Tratlehner, Entgeltsaufteilung pauschaler Menüpreise im Gastronomiebereich, SWK 6/2017, 382)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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