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SWK 8, 10. März 2017, Seite 488

Vorsteuerabzug: Großreparatur

Eine „Großreparatur“ im Sinne des § 12 Abs 10 UStG 1994 ist ein nicht aktivierungspflichtiger (zum Berichtigungszeitpunkt nicht vollständig verbrauchter) Aufwand, der nicht „regelmäßig“ erwächst und von dem sich sagen lässt, er falle „ins Gewicht“. – (§ 12 Abs 10 UStG 1994), (Abweisung)

( Ro 2014/13/0036)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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