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SWK 8, 10. März 2017, Seite 487

Betriebsausgabenpauschale

Das Betriebsausgabenpauschale von sechs Prozent für kaufmännische oder technische Beratung betrifft nur Tätigkeiten, die nicht über die Beratung hinausgehen. Eine S. 488 Abgrenzung nach der „Kostenstruktur“ ist dabei auch nicht maßgebend. – (§ 17 Abs 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ro 2014/13/0028)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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